Widerruf
Bei Veranstaltungstickets besteht kein Widerrufsrecht.
"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)."
Hierunter fallen die verkauften Eintrittskarten (Tickets) für Veranstaltungen mit festem Termin, d. h. mit konkretem Datum und konkreter Uhrzeit. Für den Erwerb solcher Tickets besteht daher kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht bei (Wert)Gutscheinen
Für den Erwerb von Gutscheinen, die nicht an einen bestimmten Veranstaltungstermin gebunden sind, steht Ihnen als Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht zu (siehe Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren). Es gilt unsere Widerrufsbelehrung.
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